Häufige Fragen

Was muss Ich tun wenn ich einen Stellplatz mieten möchte?

Möchten Sie einen Stellplatz bei uns mieten, können Sie dies mit den folgenden Schritten tun:

  1. Laden Sie über den Button "Zum Formular" unseren Antrag für die Stellplätze herunter.
    ( Welcher Button ist hierbei egal, alle Buttons führen Sie zum gleichen Formular )
  2. Füllen Sie den Antrag nach Ihren Wünschen aus.
    ( Dies können Sie auch direkt an Ihrem Computer, da die PDF ausfüllbar ist )
  3. Schicken Sie uns den Antrag per E-Mail oder Post zu.
    ( All unsere Kontaktdaten finden Sie ebenfalls auf der Homepage )
  4. Nach Bearbeitung Ihres Antrages schicken wir Ihnen den Vertrag für die Mietung Ihres Stellplatzes per E-Mail zu.

Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, können Sie diese gerne telefonisch oder per E-Mail an uns richten.

Welche Größe darf mein Wohnmobil haben?

Die Maße der Stellplätze sind wie folgt:

  • Messkirch: 8,20m x 4m x 3,20m (LxBxH)
  • Liggersdorf: 8,35m x 4m x 3,20m (LxBxH)
  • Ertingen: 5m x 2,50m x 2,40m (LxBxH)
  • Eislingen:

Darf ich Möbel/Sperrmüll etc. auf meinem Stellplatz/ in meiner Garage lagern?

Nein, dies ist explizit untersagt. Lediglich Gegenstände (wie z.B. Winterreifen), die in Ihrem Fahrzeug gelagert werden, sind davon ausgenommen.

Aber warum nicht? Ich habe den Platz doch gemietet?

Unsere Stellplätze funktionieren rechtlich wie ein Parkhaus: Sie erhalten lediglich das Recht, Ihr Fahrzeug einzustellen. Sie mieten nicht die Garage zur freien Verwendung.

 

Was ist die Mindestlaufzeit eines Vertrages?

Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr. Danach kann der Stellplatz monatlich gekündigt werden.

 

Was ist, wenn ich den Stellplatz nur über die Wintermonate benötige?

Der Aufwand für die Vertragsabwicklung übersteigt den Nutzen bei einer Vermietung für nur wenige Monate, deshalb ist unsere Mindestvertragsdauer ein Jahr.

 

Ist der Stellplatz bewacht? / Ist mein Fahrzeug versichert?

Nein, der Stellplatz wird nicht speziell bewacht und Ihr Fahrzeug ist nicht über uns versichert.

 

Habe ich jederzeit Zugang zu meinem Stellplatz?

Ja. Sie erhalten nach Vertragsabschluss die Zugangscodes zum Gelände und zu Ihrem Stellplatz. Der Zugang ist 356 Tage im Jahr möglich.

 

Kann ich mein eigenes Schloss an meiner Garage anbringen?

Nein. Der Zugang muss für unsere Mitarbeiter für Wartungsarbeiten jederzeit möglich sein, daher bekommen sie von uns Sicherheitsschlösser gestellt.

 

Was bedeutet bei den Dächern "witterungsabweisend"?

Die Dächer der Anlagen bestehen aus Photovoltaik-Modulen mit versiegelten Zwischenfugen. Diese schützen die Fahrzeuge darunter vor jedweder schweren Witterung wie Hagel, Schnee oder Starkregen.
Die Fugen sind allerdings nicht 100% wasserdicht, und Tropfnässe kann nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Lediglich bei der Anlage in Messkirch sind unter den Modulen verzinkte Trapezblechdächer verbaut, die vollständig wasserfest sind.